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Schützen Sie sich vor Feinstaub

Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft. Je nach Größe der Partikel spricht man von Schwebestaub, Feinstaub und ultrafeinem Staub. Feinstaub kann die Nase nicht herausfiltern und gelangt daher leicht in den Körper, wo sie sich im Rachen und der Bronchialregion ablagern. Ultrafeine Partikel können von der Luft über die Lunge sogar bis ins Blut gelangen und den Organismus des Menschen schädigen.

Es ist deshalb unbestritten, dass Feinstaub gesundheitsschädlich und aus diesem Grund an der Quelle zu verhindern ist.

Grundsätzlich ist bekannt, dass die Rauchgase an modernen Feuerstätten bereits heute schon, bei richtiger Bedienung, weitestgehend aus unbedenklichen, organischen Verbindungen (Salzen) bestehen. Demgegenüber können schlecht gewartete Feuerungsanlagen, die zum Teil nicht dem Stand der Technik entsprechen, einen erheblichen Anteil an Partikeln (Feinstaub) im Rauchgas aus unvollständiger Verbrennung enthalten.

Holz als nachwachsender Rohstoff gewinnt aber in der Energiegewinnung immer mehr an Bedeutung. Damit dieser Brennstoff auch zukünftig als umweltfreundlich eingestuft werden kann, sollte der Auswurf von Feinstaub grundsätzlich verhindert werden. Dies ist Ziel der geplanten Novellierung der neuen 1. Bundesimmissionsschutzverordnung.

24.000 Tonnen Feinstaub gelangten 2004 in Folge häuslicher Feuerungsanlagen in die Atemluft. Tendenz steigend.

Sind nun alle bestehenden Kamin- und Kachelöfen auszutauschen?

Nein, natürlich nicht. MIt Sicherheit wird es Feuerstätten geben, die viel Schadstoff auswerfen. Für diese wird es zukünftig schwerer werden. Aber auch hier hat die Industrie bereits Möglichkeiten entwickelt um derartige Feuerstätten nachzurüsten.

In erster Linie wird der Betreiber der Feuerstätte – also Sie – einen Nachweis erbringen müssen, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält. Wenden Sie sich daher an Ihren Hersteller, der bescheinigen kann, dass die Feuerstätte die geforderten Grenzwerte am Prüfstand einhielt. Ein weiterer Weg ist, dass der Kaminkehrer anhand einer einmaligen Messung prüft, ob der Ofen die Grenzwerte erfüllt. Sollte keine der beiden Möglichkeiten zum Erfolgt führen, ist die Feuerstätte laut BimschV zu einem bestimmten Termin stillzulegen oder man rüstet einen teuren Feinstaubfilter nach, mit dessen Hilfe die geforderten Werte erreichbar sind.

Ein guter Kachelofenbauer hat bereits in den letzten Jahren qualitativ hochwertige und umweltfreundliche Einsätze verbaut. Sicher kann er Ihnen entsprechende Nachweise für Ihre Feuerstätte zur Verfügung stellen.

Neue Staubgrenzwerte

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass jede häusliche Feuerstätte, welche die vorgeschriebenen Staubgrenzwerte einhält auch weiterhin betrieben werden darf. Nach unserer Erfahrung müssten die meisten Feuerstätten die Grenzwerte ohne Nachrüstung einhalten können. Sie sollten wissen, dass auch die Qualität des Brennstoffes und das Heizverhalten einen maßgeblichen Einfluss auf das Emissionsverhalten der Feuerstätte hat.

Sie haben ausreichend Zeit zum Nachrüsten!

Die neue Vereinbarung räumt den Anlagebetreibern ausreichend Zeit für die individuelle Planung ein. Holzfeuerstätten die vor 1994 errichtet wurden, sollen die Grenzwerte ab 2015 bis 2021 einhalten. In Einzelfällen räumt der Gesetzgeber eine Frist für den Zeitpunkt der Nachrüstung der Außerbetriebnahme bis 2025 ein. Für gemauerte Grundöfen und Kachelöfen gelten ähnliche Fristen. Ob, wann und wie Ihre Feuerstätte zu behandeln ist, wird Ihnen Ihr Kachelofenbauer oder Kaminkehrer gerne mitteilen.

Die Investition in einen hochwertigen Ofen und einer dazu passenden Abgasleitung wird sich langfristig positiv auswirken.

Häufig werden sogenannte Feinstaubfilter angeboten,  um die Grenzwerte der neuen Feinstaubnormen zu erreichen. Diese Filter sind entweder in der Anbindungsleitung oder an der Kaminmündung anzubringen. Überlegen Sie genau, ob es sinnvoll ist, mithilfe eines Zusatzgerätes die geforderten Grenzwerte zu erreichen. Neben den hohen Anschaffungskosten sind auch laufende Strom- und Wartungskosten, sowie Rücklagen für Neuanschaffungen zu berücksichtigen. Zusätzlich können weitere Kosten für Dachausstiegsfenster, Dachbegehungen oder ähnliches entstehen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unserem ganzen Fachwissen zur Verfügung.

Telefon: 08624 2789